Netzbetreiber – also Betreiber von Netzen für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität, unabhängig von der Spannungsebene – sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) verpflichtet, dem jeweils vorgelagerten regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) unverzüglich, nachdem sie verfügbar sind, Daten zur Abwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem EEG 2014 zu übermitteln und bis zum 31. Mai eines Jahres eine Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen. Zudem sind Netzbetreiber verpflichtet, u. a. einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen mitgeteilten Daten auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Lauterbach GmbH hiermit nach.