Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen > 3,6 kVA sind anmeldepflichtig.
Hierfür benötigen die Stadtwerke Lauterbach folgende Unterlagen:
Übersteigt die Gesamtleistung aller an einer Kundenanlage angeschlossenen Ladeeinrichtungen 12 kVA, so ist die Installation Zustimmungspflichtig durch die Stadtwerke Lauterbach GmbH. Des Weiteren ist insbesondere noch das Kapitel 10.6 der VDE-AR-N 4100 zu beachten.
Nach der Inbetriebsetzung der Ladeeinrichtung ist dies mittels Fertigmeldung anzuzeigen.