EEG Veröffentlichungen

Gemäß dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2014) sind Energieversorgungsunternehmen nach § 77 Abs. 1 Satz 1 EEG verpflichtet, die nach § 74 an die Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Angaben im Internet zu veröffentlichen.


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