Bisher wurden die Zählerstände der Stromzähler bei den Stadtwerken Lauterbach einmal jährlich von einem Ableser erfasst. Zukünftig erhalten die Kunden eine Ablesekarte, mit der sie die Ablesung Ihrer Stromzähler selbst durchführen können.
Diese Umstellung hat viele Vorteile:
- Um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen, brauchen die Kunden zu keinem bestimmten Tag mehr anwesend zu sein.
- Man entscheidet selbst, wann man bis zum vorgegebenen Termin abliest.
- Die bisher ggf. notwendige Terminvereinbarung mit dem Ableser entfällt.
- Die Übermittlung der Zählerstände ist auch bequem online oder mit dem Smartphone über den QR-Code möglich.
- Durch das Notieren der Zählerstände gleichzeitig auf dem Kontrollabschnitt der Kundenselbstablesekarte ist die Abrechnung leichter prüfbar.
Die Stadtwerke Lauterbach bitten darum, die Ablesung bis spätestens zum angegebenen Rücksendedatum durchzuführen und den Zählerstand an die Stadtwerke zurückzumelden. Es macht dabei keinen Unterschied, an welchem Tag die Ablesung durchgeführt wird.
Alternativ zur Rücksendung der Ablesekarte können die Zählerstände auch schnell und sicher online übermittelt werden. Es ist keine umfangreiche Registrierung notwendig. Dazu müssen einfach die auf der Ablesekarte aufgedruckten Identifizierungsdaten angegeben oder der angegebene QR-Code mit dem Smartphone gescannt werden.
Zusätzliche Informationen zur Durchführung der Ablesung sind auf der Ablesekarte angegeben. Selbstverständlich stehen die Stadtwerke Lauterbach ihren Kunden für Fragen oder weitere Informationen telefonisch zur Verfügung, zu erreichen unter der Telefonnummer 06641/9128-140 oder vor Ort im Kundenzentrum – Hinter dem Spittel 15, 36341 Lauterbach.
Für weitere Fragen stehen in der Rubrik Strom zusätzliche Informationen (FAQs) zur Verfügung.
Die Stadtwerke bitten außerdem um Verständnis dafür, wenn Kunden an einem Tag mehrere Ablesekarten erhalten; das Zusammenführen wäre teurer als das zusätzliche Porto.
Noch ein Hinweis: Als zuständiger Messstellenbetreiber/ Netzbetreiber sind die Stadtwerke verpflichtet mindestens einmal jährlich Zählerstände zu ermitteln und dem jeweiligen Energielieferanten diese zur Verfügung zu stellen. Es steht jedoch jedem Energielieferanten frei weitere Ablesungen durchzuführen bzw. weitere Ablesekarten zu senden.