Unserfür Sie
Wir sind gerne für Sie im Einsatz
Sie erreichen uns telefonisch oder in unserem im Stadtzentrum gelegenen Kundenzentrum. Im Fall der Fälle sind wir auch rund um die Uhr über unsere Notrufnummern für Sie erreichbar. Dadurch ist eine schnelle und unkomplizierte Hilfe im Notfall stets gewährleistet.
Kundenzentrum
Sie erreichen unser Kundenzentrum
unter der Telefonnummer:
06641 / 9128-140
Planauskunft
Eine Planauskunft ist von allen Bauunternehmern oder sonstigen Dritten bzw. deren Beauftragten einzuholen, wenn diese Baumaßnahmen im Bereich von Versorgungseinrichtungen der Stadtwerke Lauterbach durchführen wollen.
Eine Beschädigung von Versorgungseinrichtungen führt zu Unterbrechungen der Fern-/Nahwärme-, Gas-, Strom-, bzw. Wasserversorgung und der Telekommunikation und damit wird immer auch das Interesse an einer ungestörten Funktion schwer in Mitleidenschaft gezogen (z. B. Stromausfall in Krankenhäusern oder in der Datenverarbeitung, Ausfall der Wasserversorgung z. B. für den Brandschutz). Außerdem befinden sich Personen, die eine Fern-/Nahwärme-, Wasser-, Gasleitung oder eine unter Spannung stehende Stromversorgungseinrichtung beschädigen, in unmittelbarer Lebensgefahr.
Deshalb: Vorsicht bei Erdarbeiten jeder Art.
Insbesondere bei Aufgrabungen, Baggerarbeiten, Bohrungen, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen und Spundwänden muss man damit rechnen, auf Kabel und Rohre zu stoßen und sie zu beschädigen.
Aus diesem Grund stellt die Stadtwerke Lauterbach GmbH besonders hohe Ansprüche an die Betriebssicherheit ihrer Versorgungseinrichtungen und fordert einen sorgfältigen Umgang mit diesen.
Um im Notfall unverzüglich eine Planauskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unseren Notdienst Strom 06641 / 9128-170 oder Wasser 06641 / 9128-210
* Pflichtfelder bitte ausfüllen!
Bitte beachten Sie unser Merkblatt zum Schutz unterirdischer Leitungen:
- Eine Planauskunft für das Kanalnetz erhalten Sie beim Bauamt der Stadt Lauterbach
- Eine Planauskunft für die Gasleitungen erhalten Sie bei der Osthessennetz GmbH
- Eine Planauskunft für Strom in den Stadteilen erhalten Sie bei der OVAG Netz GmbH
Infos zum Hausbau
Standardhausanschluss
Die Kosten für einen Standardhausanschluss richten sich nach Ziffer 1.1 Anlage 1 der Ergänzenden Bedingungen zur Strom-Niederspannungsanschlussverordnung StromNAV. Für die Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endend an den Anschlussklemmen der Hausanschlusssicherungen, in Form eines Standard-Hausanschlusses 30 kW, bestehend
aus
- 1x Hausanschlusskasten
- 3x 50A Hausanschlusssicherung
- Erdkabel bis 15 m Länge, liefern und verlegen
- Hauseinführung bis 3 m für Wand oder Bodenplatte inkl. Leerrohrverlängerung liefern,
sind dies derzeit 995,00 € (netto).
Die Tiefbaukosten sind in der Pauschale nicht enthalten.
Für Hausanschlüsse, die nach Art, Dimension und Lage von üblichen Hausanschlüssen wesentlich abweichen (z.B. über 15 m Länge) oder die außerhalb der bebauten Ortslage errichtet werden, treten an die Stelle der vorstehenden Beträge die nach Aufwand ermittelten Kosten. EIn Angebot hierüber erstellen wir Ihnen gerne. Leistungsanforderungen die 30 kW übersteigen sind darüber hinaus baukostenzuschusspflichtig.
Baustromanschluss
Der Anschluss Ihrer Baustelle an das Stromnetz erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten Elektrofachbetrieb und unsere Mitarbeiter. Folgende Schritte sind hierfür erforderlich:
Der Baustromanschluss ist mit einem Inbetriebsetzungsauftrag durch einen Elektrofachbetrieb zu beantragen. Der Auftrag muss vom Anschlussnutzer, dem Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) und dem Elektrofachbetrieb unterzeichnet werden.
Ein Baustromverteiler muss bauseitig gestellt werden und ist Voraussetzung für den Anschluss zum Baustrom.
In Absprache mit dem Elektrofachbetrieb, dem Anschlussnutzer bzw. dem Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) schließen wir den Baustellenverteiler an das Stromnetz an und nehmen den Baustromzähler in Betrieb.
Die Kosten hierrüber belaufen sich derzeit auf 120,00 € (netto).
Trinkwasseranschluss
Wer baut, hat viel um die Ohren. Wir möchten Sie in dieser aufregenden Phase unterstützen. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Trinkwasseranschluss beantragen können, welche Unterlagen Sie benötigen und wo Sie kompetente Ansprechpartner finden.
Unser Tipp: Beantragen Sie Ihren Hausanschluss rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Baubeginn.
Wenn Sie vor Antragstellung eine Leitungsauskunft benötigen, können Sie diese bei uns anfordern. Die Leitungsauskunft bietet Kunden, die entsprechende Bauvorhaben planen, wichtige Informationen über die Lage der Netze.
In wenigen Schritten zum Trinkwasseranschluss
Sie stellen Ihren Antrag
- Wir unterbreiten Ihnen unser Angebot
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und führen ggf. einen Ortstermin durch um uns mit anderen Versorgungsträgern, den Baufirmen und Ihnen abzustimmen. Anschließend erhalten Sie ein Angebot von uns mit den vereinbarten Leistungen. Bitte beachten Sie, dass für Ihr Grundstück ggf. noch ein Baukostenzuschuss nach AVBWasserV § 9 in Verbindung mit den ergänzenden Bedingungen §§ 2-9 zu entrichten ist. - Sie beauftragen uns
Bitte schicken Sie uns einen unterschriebenen Auftrag im Original zu. - Wir vereinbaren mit Ihnen den Bautermin
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Bauausführung abzustimmen. Dafür teilen Sie uns bitte mit Ihrem Antrag auch Ihre Telefonnummer mit.
Hinweis:
Die Materialien, die Sie für mögliche Eigenleistungen benötigen (Schutzrohr, Schutzrohrbogen, Mauerdurchführungen und ähnliches), stellen wir Ihnen zur Verfügung. Selbstabholer erhalten das Material am Wasserwerk nach Terminvereinbarung. - Bauausführung
Wir erstellen wie besprochen den Hausanschluss und Installieren, wenn benötigt, einen Bauwasserzähler. - Wir stellen die Rechnung
Gemäß Angebot stellen wir Ihnen unsere Bauleistungen in Rechnung. Ebenfalls wird der Baukostenzuschuss in Rechnung gestellt. - Wir nehmen Ihren Anschluss in Betrieb
Mit den Unterlagen erhalten Sie eine Installateur-Bescheinigung (Antrag zur Anmeldung einer Trinkwasseranlage), die Sie bitte von Ihrem Installateur ausfüllen lassen und uns nach Abschluss seiner Arbeiten zukommen lassen. Bei der Inbetriebnahme Ihres neuen Trinkwasseranschlusses, die wir mit dem Einbau des Wasserzählers koppeln, bitten wir Sie um Ihre Anwesenheit. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit unserem Bauleiter bei Ihnen vor Ort.
Glasfaseranschluss
Mit Lichtgeschwindigkeit surfen.
Leistungsfähig und zukunftssicher.
Wir bauen Glasfaser in Lauterbach aus. Hier erfahren Sie mehr:
www.glasfaser-lauterbach.de
Rechnungserklärung
Sie haben Fragen zu Ihrer Stromrechnung? Die nachfolgende Ansicht bietet Ihnen eine Hilfestellung.
Jeder Kunde erhält eine persönliche Kundennummer. Bei jedem Anliegen bzw. bei Überweisungen geben Sie diese bitte an.
Dies ist der Abrechnungszeitraum. In dieser Zeit haben wir Sie beliefert.
Bestehen noch nicht bezahlte Beträge aus Abschlägen bzw. Abrechnungen, werden diese hier ausgewiesen.
Hier sehen Sie, ob Sie eine Nachzahlung leisten müssen oder ob Sie eine Gutschrift erhalten. Die Gutschriften werden mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen.
Zu diesen Terminen müssen Sie die Abschläge zahlen.
Formulare
Öffentliches Laden
Strom
- Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschrift
- Installateure – Anmeldung an das Niederspannungsnetz
- Installateure – Inbetriebsetzungsauftrag / Fertigmeldung
- Kundenwechsel vornehmen
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV)
- Lieferanten – Netznutzungsvertrag
- Lieferanten – Netznutzungsvertrag mit ergänzenden bzw. abweichenenden Regelungen
- Lieferanten – Sperrauftrag
- Lieferanten – Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Tenor 5
- Prepaymentzähler – Bedienungsanleitung
- EDI-Vereinbarung
- Datenblatt Ladeeinrichtungen E-Fahrzeuge