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Die Stadtwerke Lauterbach GmbH informiert:

Warum eine Soforthilfe für Gas?

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Wie sieht die Soforthilfe aus und wann wird sie geleistet?

Die Bundesregierung hat entschieden, dass Gaskundinnen und Gaskunden im Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe erhalten, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.

Was müssen Sie als Stadtwerke Lauterbach-Kunde tun?

Bekommen auch größere Unternehmen die Soforthilfe?

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen, also auch sogenannte RLM-Kunden mit viertelstündlicher Leistungsmessung. Allerdings nur, soweit der Jahresverbrauch nicht über 1.500.000 Kilowattstunden liegt oder das bezogene Erdgas zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt wird. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Wann kommt die Gaspreisbremse?

Die sogenannte Gaspreisbremse hat nichts mit der Soforthilfe im Dezember zu tun. Anfang 2023 soll aber als nächste Stufe der staatlichen Hilfe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, jedoch nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Das Preisniveau für Strom und Gas wird bis auf Weiteres hoch bleiben.

Sie haben noch Fragen zur Dezemberhilfe 2022?

Gerne helfen wir Ihnen in unserem Kundenzentrum Hinter dem Spittel 15 oder unter

 

Ihre Stadtwerke Lauterbach GmbH

Aufgrund der aktuellen und sehr unkalkulierbaren Situation am Strommarkt ist derzeit für Neukunden nur ein Wechsel in unseren Grundversorgungstarifmöglich. Auch Bestandskunden können wir derzeit keinen Wechsel in einen anderen, günstigeren Stromtarif anbieten. Außerdem ist eine Belieferung außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Lauterbach GmbH, der Kernstadt Lauterbach, nicht möglich. Der Tarifrechner ist aufgrund dessen bewusst deaktiviert. Kund*innen, die von ihrem bisherigen Stromanbieter gekündigt wurden oder nun kurzfristig keine Stromlieferung mehr erhalten, brauchen sich keine Sorgen machen. Überall, wo die Stadtwerke Lauterbach GmbH Grundversorger ist, werden diese ab sofort für maximal drei Monate automatisch in unsere Ersatzversorgung aufgenommen. Hierüber informieren wir alle betroffenen Personen auch automatisch per Post. Falls Sie dennoch Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 06641 9128-140 oder per E-Mail unter vertrieb@stadtwerke-lauterbach.de zur Verfügung.