Kleine Photovoltaik-Anlagen für die Steckdose sind derzeit sehr gefragt.
Bei diesen sog. Mikro-Photovoltaik-Anlagen, oder auch als Plug-In-Solaranlagen bezeichneten Anlagen, handelt es sich im Normalfall um Photovoltaik (abgekürzt PV)-Anlagen, die aus einem oder wenigen Solarmodulen und einem Wechselrichter bestehen. Montiert werden können diese Anlagen beispielsweise an einem Balkon oder auf einer Garage. Der produzierte Strom wird in die Hausinstallation eingespeist und senkt so den Strombezug.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels hat die Bundesregierung im Jahr 2021 das Klimaneutralitätsziel der Bundesrepublik vom Jahr 2050 auf das Zieljahr 2045 vorgezogen. Auch das Land Hessen hat mit dem vom Kabinett Anfang März 2023 beschlossenen neuen Klimaplan beschlossen, Hessen bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen.
„Wir möchten mit einem Förderprogramm dieses Ziel unterstützen und so einen weiteren aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Deshalb fördern wir jedes Kraftwerk mit 100 Euro“, so Stadtwerke-Geschäftsführerin Heike Habermehl. Ziel dieser Förderung sei die stärkere Nutzung von Sonnenenergie zur Reduktion der CO2-Emissionen im Stadtgebiet mit Schwerpunkt auf Balkonkraftwerken.
Der Fördertopf ist begrenzt und die Förderung kann nur so lange gewährt werden, bis die Mittel erschöpft sind.
Es gibt jedoch bei diesen einfachen Solaranlagen vor der Inbetriebnahme auch einiges zu beachten:
- Alle Erzeugungsanlagen, auch Mikro-PV-Anlagen, müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, da sie in der Gesamtheit Einfluss auf das Netz und die Sicherheit der daran Arbeitenden haben können.
- Die vorhandene Elektroinstallation ihrer Wohnung oder ihres Hauses (Kabel, Sicherungseinrichtungen, etc.) sind vor Inbetriebnahme der Anlage durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb auf ausreichende Dimensionierung zu überprüfen.
- Die Mini-Solar-Anlagen müssen gemäß DIN VDE V 0100-551-1 an einem Endstromkreis entweder fest oder mit einer „speziellen Energiesteckvorrichtung“ angeschlossen werden. Eine normale Schutzkontaktsteckdose ist nicht erlaubt.
- Eine Anmeldung der Anlage im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Wenn nicht vorhanden, dann muss der vorhandene Zähler gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden.
- Die Anmeldung der Anlage bei den Stadtwerken Lauterbach als auch ggf. der Austausch des vorhandenen Zählers gegen einen Zweirichtungszähler sind kostenlos.
Die Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken bzw. Stecker-Solaranlagen im Netzgebiet der Kreisstadt Lauterbach sowie das dazugehörige Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadtwerke Lauterbach GmbH www.stadtwerke-lauterbach.de/netze/strom unter Erzeugungsanlagen & Speicher zur Verfügung.
Es kann aber auch im Kundenzentrum der Stadtwerke (Hinter dem Spittel 15, Lauterbach) zu den nachfolgenden Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr
abgeholt werden.
Dort stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch bei Fragen gerne zur Verfügung.