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Wenn sich die Wellen am Strandbereich des großen 29°C warmen Wellenbeckens brechen, fühlt man sich wie am Meer. Besonderen Spaß bereiten auch das Sprungbrett, die 65 m lange Röhrenrutsche und der Strömungskanal. Im farbenfrohen Minibereich (bei mindestens 32°C Wassertemperatur)
kommen die Kleinsten voll auf Ihre Kosten und können nach Herzenslust planschen, spritzen, rutschen und
sich austoben. Und für alle, die Erholung suchen, lockt der Attraktionsbereich mit seinen Sprudelliegen und Massagedüsen im 31°C warmen Wasser.
Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Geschenkidee gesucht?
Wie wäre es mit einem Gutschein oder einer Wertkarte vom Freizeitzentrum? Bei uns im „Laden“ finden ihr viele tolle Geschenkideen für Groß & Klein – mit Einpackservice vor Ort.
Gerne versenden wir Euch auch die Gutscheine. Einfach die gewünschte Gutscheinbestellung per Mail an info@stadtwerke-lauterbach.de
Die Kasse im Freizeitzentrum ist am 24.12.2024 in der Zeit von 10 – 12 Uhr für Gutscheinverkäufe geöffnet.
Öffnungszeiten
Montag: Ruhetag
Dienstag – Freitag: 14:00 – 22:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 22:00 Uhr
Sonntag – Feiertag: 10:00 – 21:00 Uhr
Frühschwimmer (Di – Do): 07:15 – 08:30 Uhr
Öffnungszeiten in den Ferien vom 23.12.2024 – 10.01.2025
Montag: 14 – 22 Uhr
Dienstag – Samstag: 10:00 – 22:00 Uhr
Sonntag – Feiertag: 10:00 – 21:00 Uhr
Kein Frühschwimmen in den Ferien.
Preise Schwimmen
Kinder unter 3 Jahren haben freien Eintritt
2 Erziehungsberechtigte + 2 Kinder bis 13 Jahre
* Nachzahlung bei Zeitüberschreitung (Kurzzeit 2 Std.): 3,50 €
Preise Kombikarte Sauna + Schwimmen
Kinder unter 3 Jahren haben freien Eintritt
** Nachzahlung bei Zeitüberschreitung (Kurzzeit 2 Std.): 7,00 €
Ermäßigung
- Gruppen ab 10 Personen,
- Menschen mit einer Behinderung ab 50% und 1 erforderliche Begleitperson (im Ausweis B) sowie
- Schüler und Studenten (ab 18 Jahre) bei Vorlage eines gültigen Ausweises in Verbindung mit Personalausweis zahlen Zehnerkartenpreis.
Grundsätzlich wird kein doppelter Rabatt gewährt – es kann immer nur eine Vergünstigung in Anspruch genommen werden.
Achtung: Gutscheine sowie 10er-, 20er- und 50er-Karten haben eine Gültigkeit von 3 Jahren (§§ 195, 199 BGB).