Derzeit beträgt die EEG-Umlage noch 3,723 Cent pro Kilowattstunde netto (4,43 Ct/kWh brutto). Um die Endverbraucher zu entlasten, wird die Umlage zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt. Die Stadtwerke Lauterbach betonen, dass sie diesen Vorteil vollständig an ihre Kunden in sämtlichen Stromtarifen weitergeben.
Ein Durchschnittshaushalt mit 3 Personen und einem Einfamilienhaus, hat einem Jahresverbrauch von ca. 3.500 Kilowattstunden und spart dadurch künftig jährlich rd. 155 Euro, rechnen die Stadtwerke vor. Unsere Kunden müssen ab dem 1. Juli keine EEG-Umlage über ihre Stromrechnung mehr bezahlen. Diese Entlastung werden die Stadtwerke selbstverständlich weitergeben“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführung Heike Habermehl.
Die Entlastung wird auf der nächsten Stromrechnung entsprechend ausgewiesen. Der Zählerstand zum 30. Juni wird auf Basis des Gesamtjahresverbrauchs der nächsten Stromrechnung ermittelt.
„Gerne können uns unsere Kundinnen und Kunden auch den Ablesewert zum genannten Stichtag übermitteln“, informiert Jan van Treek, Leiter des Kundenzentrums.
Kundinnen und Kunden der Stadtwerke erhalten kein gesondertes Anschreiben zum Wegfall der EEG-Umlage. Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage (EEG steht für Erneuerbare-Energien-Gesetz) dann endgültig wegfallen. Die EEG-Umlage, auch Ökostromumlage genannt, ist eine von sieben Umlagen, Steuern und Abgaben, die einen erheblichen Anteil am Strompreis ausmachen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Kundinnen und Kunden nicht individuell informiert werden müssen und auch kein Sonderkündigungsrecht aufgrund dieser Änderung besteht.
Bei Fragen zum Wegfall der EEG-Umlage oder zu ihren Produkten und Dienstleistungen sind die Stadtwerke Lauterbach persönlich im Kundenzentrum, Hinter dem Spittel 15, erreichbar.
Das Kundenzentrum ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Mittwoch 8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.30 Uhr
Zu den Öffnungszeiten außerdem telefonisch unter 06641/9128-140 oder per Mail unter vertrieb@stadtwerke-lauterbach.de.