Am 06. Juni 2025 treten für Stromversorger neue Regelungen zum Lieferantenwechsel in Kraft.
Netzbetreiber und Energieversorger müssen ab diesem Datum einen Stromanbieterwechsel technisch innerhalb von 24 Stunden durchführen.
Gemäß den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur ist dann eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr durchführbar. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, den Energiemarkt verbraucherfreundlicher zu gestalten und den Wettbewerb zu stärken. Für Verbraucher und Verbraucherinnen bedeutet das: Mehr Transparenz – aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Einhaltung von Fristen und der Organisation eines Anbieterwechsels.
Dies bedeutet: Eine An-, Ab-, oder Ummeldung ist nur noch für die Zukunft möglich.
Dies betrifft insbesondere folgende Fälle:
-> Einzug:
Ein Stromliefervertrag muss künftig vor dem Einzug abgeschlossen werden. Eine rückwirkende Belieferung ab Einzugsdatum ist nicht mehr möglich.
-> Auszug:
Die Abmeldung vom Energieversorger muss rechtzeitig im Voraus erfolgen. Rückwirkende Beendigungen sind nicht mehr zulässig.
-> Leerstand:
Auch im Fall von Leerständen müssen Eigentümer: innen oder Verwaltungen aktiv und frühzeitig handeln.
Alle Änderungen müssen künftig immer für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Nachträgliche Korrekturen zum Einzugsdatum oder rückwirkende Beendigungen der Belieferung sind nicht mehr zulässig.
Daher bitten die Stadtwerke Lauterbach im Falle eines Ein- / Auszuges bzw. einer Kündigung um rechtzeitige Mitteilung. Zur Vermeidung von Komplikationen mit Vor- bzw. Nachmietern müssen Ein- und Auszüge mindestens 5 Werktage im Voraus gemeldet werden.
Kommt es zu Verzögerungen, erfolgt die Versorgung automatisch über die Grund- oder Ersatzversorgung, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist.
Gut zu wissen:
Bereits vereinbarte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen haben keinen Einfluss
auf die neuen Regelungen des Lieferantenwechsels und bleiben weiterhin gültig.
Eine fristgerechte Kündigung ist damit weiterhin erforderlich – idealerweise zum Zeitpunkt der Übergabe oder des Nutzen-/Lastenwechsels. Andernfalls kann die Belieferung nicht beendet werden.