-Tarife
Vulkan-Strom Online
Unser Online-Tarif für Privat- und Geschäftskunden
Neben unseren klassischen Tarifen bieten wir unseren Privat- und Geschäftskunden auch Onlinetarife an. Die Preise finden Sie direkt im Tarifrechner auf unserer Startseite.
- Die Stromlieferung erfolgt auf Grundlage eines Sonderliefervertrages, der online abgeschlossen wird.
- Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch um einen Tag, sofern er nicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform.
- Hinweise zur Zusammensetzung des Stromes finden Sie hier.
- Zahlungen können durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung erfolgen.
Vulkan-Strom Natur Online
Unser Online-Tarif für Privat- und Geschäftskunden
Neben unseren klassischen Tarifen bieten wir unseren Privat- und Geschäftskunden auch Onlinetarife an. Die Preise finden Sie direkt im Tarifrechner auf unserer Startseite.
Strominformation
Unsere Ökostromtarife sind zu 100 % aus erneuerbaren Energien und verursachen weder klimaschädliche CO2-Emissionen noch atomaren Abfall. Einzelheiten zu unseren Ökostromtarifen finden Sie hier.
Tarife in
Wahltarif
inkl. 19% MwSt.
inkl. 19% MwSt.
* Preisstand: 01.01.2024 bis 31.12.2024
** In den Preisen ist die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh (Netto) enthalten
Weitere Informationen zu unserem Wahltarif:
- Die Stromlieferung erfolgt auf Grundlage eines Sonderliefervertrages.
- Die Abnahmestelle für diesen Tarif muss im Netzgebiet der Stadtwerke Lauterbach GmbH liegen (Kernstadt Lauterbach).
- Der Vertrag läuft bis zum Ende des Kalenderjahres (Erstlaufzeit). Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform.
- Hinweise zur Zusammensetzung des Stromes finden Sie hier.
- Zahlungen können durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung erfolgen.
Lauter-Naturstrom
Unser Lauter-Natur Strom ist unser Ökotarif für Kunden mit einem Verbrauch bis zu 100.000 kWh im Jahr und ist für Haushalts- und Gewerbekunden erhältlich.
Strominformation
Unsere Ökostromtarife sind zu 100 % aus erneuerbaren Energien und verursachen weder klimaschädliche CO2-Emissionen noch atomaren Abfall. Einzelheiten zu unseren Ökostromtarifen finden Sie hier.
inkl. 19% MwSt.
inkl. 19% MwSt.
* Preisstand: 01.01.2024 bis 31.12.2024
** In den Preisen ist die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh (Netto) enthalten
Weitere Informationen zu unserem Lauter-Natur Strom:
- Die Stromlieferung erfolgt auf Grundlage eines Sonderliefervertrages.
- Die Abnahmestelle für diesen Tarif muss im Netzgebiet der Stadtwerke Lauterbach GmbH liegen (Kernstadt Lauterbach).
- Der Vertrag läuft bis zum Ende des Kalenderjahres (Erstlaufzeit). Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform.
- Hinweise zur Zusammensetzung des Stromes finden Sie hier.
- Zahlungen können durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung erfolgen.
Grundversorgung
Als klassische Basisversorgung bieten wir im Netzgebiet der Stadtwerke Lauterbach GmbH unsere Grundversorgung an. Neben flexibler Vertragslaufzeit und zweiwöchiger Kündigungsfrist erhalten Sie eine sichere Versorgung und umfassenden Service.
inkl. 19% MwSt.
Allgemeiner Preis Grundversorgung ET 2025
Allgemeiner Preis Grundversorgung ET 2024
Für Kunden, deren wesentlicher Verbrauch in der Zeit zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens liegt, besteht die Möglichkeit eines günstigeren Arbeitspreises in den Nachtstunden (Schwachlastzeit bzw. NT-Zeit). Voraussetzung hierfür ist die Installation eines Zweitarifzählers mit Tarifschaltung, der den Verbrauch in der Schwachlastzeit erfassen kann.
inkl. 19% MwSt.
* Preisstand: 01.01.2024 bis 31.12.2024
** In den Preisen ist die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh (Netto) enthalten
Weitere Informationen zu unseren Grundversorgungstarifen:
- Die Stromlieferung erfolgt auf Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV und den ergänzenden Bedingungen zur StromGVV.
- Die Abnahmestelle für diesen Tarif muss im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lauterbach GmbH liegen (Kernstadt Lauterbach).
- Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
- Hinweise zur Zusammensetzung des Stromes finden Sie hier.
- Die NT-Zeit umfasst die Zeit zwischen 22:00 Uhr Abends und 06:00 Uhr Morgens. Alle übrigen Zeiten sind HT-Zeiten.
- Zahlungen können durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung erfolgen.
Strom GVV
Ergänzende Bedingungen Strom GVV
Allgemeiner Preis Grundversorgung DT 2025
Allgemeiner Preis Grundversorgung DT 2024
Heizstrom
Strom ist immer noch ein gutes Mittel zum Heizen. Gerade Wärmepumpen erfreuen sich großer Beliebtheit. Den Einbau von Wärmepumpen fördern wir zudem noch mit bis zu 250 € je Anlage, bei gleichzeitiger Lieferung des Haushaltsstromes über unseren Wahltarif bzw. unseren allgemeinen Tarif.
Wärmepumpen Förderbedingungen
Wärmepumpen Förderantrag
Hier sind unsere Heizungstarife
inkl. 19% MwSt.
inkl. 19% MwSt.
inkl. 19% MwSt.
* Preisstand: 01.01.2024 bis 31.12.2024
** In den Preisen ist die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh (Netto) enthalten
Weitere Informationen zu unseren Grundversorgungstarifen:
- Die Stromlieferung erfolgt auf Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV und den Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV.
- Die Abnahmestelle für diesen Tarif muss im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lauterbach GmbH liegen (Kernstadt Lauterbach).
- Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
- Hinweise zur Zusammensetzung des Stromes finden Sie hier.
- Die NT-Zeit umfasst die Zeit zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens. Alle übrigen Zeiten sind HT-Zeiten.
- Zahlungen können durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung erfolgen.
Stromgrundversorgungsverordnung
Ergänzende Bedingungen zur Strom GVV ab 01.02.2019
Allgemeiner Preis Direktheizung DT 2025
Allgemeiner Preis Speicherheizung 2025
Allgemeiner Preis Wärmepumpe 2025
Allgemeiner Preis Direktheizung DT 2024
Allgemeiner Preis Speicherheizung 2024
Allgemeiner Preis Wärmepumpe 2024
Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Lauterbach GmbH informiert Sie über die ab 01. Januar 2024 gültigen allgemeinen Preise der Ersatzversorgung für Tarifkunden.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer: 06641/9128-140 oder persönlich im Kundenzentrum: Hinter dem Spittel 15, 36341 Lauterbach.
Preisblatt Tarifkunden Ersatzversorgung
inkl. 19% MwSt.
* Der Preis beinhaltet alle Steuern und Abgaben sowie die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers.
** Bei Nutzung spezieller Messeinrichtungen oder sonstiger Zusatzleistungen erhöhen sich die Grundpreise der Tarife gemäß den durch den zuständigen Netzbetreiber hierfür festgelegten Preisen (Netznutzungspreisblatt bzw. Zusatzleistungen).
*** Bruttopreise inkl. 19 % MwSt.
Die Stadtwerke Lauterbach GmbH informiert Sie über die ab 01. Januar 2024 gültigen allgemeinen Preise der Ersatzversorgung für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer: 06641/9128-140 oder persönlich im Kundenzentrum: Hinter dem Spittel 15, 36341 Lauterbach.
Preisblatt Gewerbekunden Ersatzversorgung
Ersatzversorgung für SLP-Gewerbekunden > 10.000 kWh
inkl. 19% MwSt.
Ersatzversorgung für registrierende Leistungsmessung
inkl. 19% MwSt.
* für SLP-Kunden beinhaltet der Preis alle Steuern und Abgaben sowie die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers.
** Für RLM Kunden werden die Netznutzungsentgelte und alle weiteren Steuern und Abgaben vom Netzbetreiber gesondert in Rechnung gestellt.
*** Bruttopreise inkl. 19 % MwSt.
Tarife für den
Vulkan-Strom
Eine preiswerte Stromversorgung auch außerhalb von Lauterbach
Sowohl Privathaushalte als auch Gewerbekunden werden von uns zuverlässig mit Strom versorgt. Mit unserem Vulkan-Strom erhalten Sie eine preiswerte Stromversorgung zu marktgerechten Konditionen. Durch eine strukturierte, vorausschauende Energiebeschaffung können wir langfristig attraktive Preise gewährleisten. Auch außerhalb unseres klassischen Versorgungsgebietes wissen immer mehr Kunden unsere hochwertigen Leistungen und den umfassenden Kundenservice zu schätzen.
Für ein entsprechendes Angebot zur Stromlieferung in Ihrem Netzgebiet können Sie sich an unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum wenden:
Telefon: 06641 / 9128-140
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-lauterbach.de
Vulkan-Strom Natur
Unsere Ökostromtarife richten sich an alle, die aktiven Klimaschutz betreiben wollen
Für ein entsprechendes Angebot zur Stromlieferung in Ihrem Netzgebiet können Sie sich an unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum wenden:
Telefon: 06641 / 9128-140
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-lauterbach.de
Unsere Ökostromtarife sind zu 100 % aus erneuerbaren Energien und verursachen weder klimaschädliche CO2-Emissionen noch atomaren Abfall. Einzelheiten zu unseren Ökostromtarifen finden Sie hier.
Ablesen des
Einmal im Jahr müssen Sie Ihren Stromverbrauch erfassen und an Ihren Stromanbieter übermitteln. Andernfalls kann der Verbrauch auch geschätzt werden. Haben Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys) – im Volksmund auch digitaler Stromzähler genannt – werden die Informationen sogar automatisch übermittelt. Vor allem in neuen Wohnungen stellt sich vielen aber immer wieder die Frage: Wie lese ich meinen Stromzähler ab und wo finde ich ihn?
So funktioniert das Ablesen des Stromzählers
Um den Stromverbrauch richtig zu messen, liest der Netz- oder Messstellenbetreiber in der Regel den Jahressstand ab. Erstmals in 2023 bitten die Stadtwerke Lauterbach darum, mithilfe einer Ablesekarte im Briefkasten. Auch Ihr Stromanbieter – also zum Beispiel die Stadtwerke Lauterbach GmbH – kann ablesen oder ablesen lassen. Das kann auch außerhalb des üblichen Jahresrhythmus passieren, unter anderem bei einem Umzug oder bei einer Preisanpassung.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, den Zählerstand für den Strom abzulesen, denn andernfalls wird der Stromverbrauch geschätzt. Dann müssen Sie eventuell mehr Strom bezahlen, als tatsächlich verbraucht wurde. Es empfiehlt sich, auch während des Jahres ab und zu den Zähler abzulesen. So behalten Sie den Überblick über Ihren Verbrauch, können einschätzen, wie neu angeschaffte Geräte sich darauf auswirken, und wissen frühzeitig, wie die Abrechnung am Jahresende ungefähr ausfallen wird. Haben Sie mehr Strom verbraucht, als Sie per Abschlag bezahlt haben, müssen Sie nachzahlen. Ansonsten dürfen Sie sich auf eine Rückzahlung freuen.
So können Sie den Zählerstand übermitteln:
- per Post auf der Ablesekarte, die Sie erhalten haben
- per Telefon
- per QR-Code
- online – zum Beispiel über das Kundenportal der Stadtwerke Lauterbach GmbH
Wo finde ich den Stromzähler
Der Stromzähler ist üblicherweise
- In der Wohnung: neben dem Sicherungskasten oder in einem Abstellraum
- Im Treppenhaus: in einem Hausanschlussraum oder auch frei zugänglich im Erdgeschoss
- Im Keller: ebenfalls in einem Hausanschlussraum
installiert.
Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus ist es durchaus möglich, dass sich der Zähler in einem separaten Zählerraum befindet. In diesem Fall fragen Sie doch bitte den Hausmeister oder den Verwalter.
Unterschiedliche Zähler ablesen:
Zwei Zählerstände?
Eintarifzähler ablesen
In den meisten Haushalten finden sich sogenannte „Eintarifzähler“. Ein Eintarifzähler misst nur einen Tarif. Das bedeutet: Wenn Sie nicht nur Haushaltsstrom verbrauchen, sondern auch noch elektrisch heizen (zum Beispiel per Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe), dann haben Sie zwei getrennte Zähler, über die der Stromverbrauch gemessen wird. Ein Zähler misst den Haushalts-Stromverbrauch und ein Zähler den Stromverbrauch des Wärmeerzeugers. Die Zähler haben zwei unterschiedliche Zählernummern.
Doppeltarifzähler ablesen
Ein Doppeltarifzähler misst hingegen zwei Tarife, nämlich einen Hoch- und einen Niedertarif (HT und NT). Das macht er mithilfe von zwei Zählwerken, aber nur einer Zählernummer. Wenn Sie mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe heizen, werden zwei Zählerstände angezeigt – einer für den Stromverbrauch am Tag und einer für den Niedertarif nachts. Denn beide haben einen individuellen Kilowattpreis, der so korrekt abgerechnet werden kann.
Zweirichtungszähler
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen, kann außerdem ein Zweirichtungszähler zum Einsatz kommen. Das ist eine Kombination aus einem Bezugs- und einem Einspeisezähler. Ihre PV-Anlage produziert Solarstrom und der Zähler misst, wie viel davon ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird und wie viel Sie selbst zusätzlich zum Solarstrom aus dem Stromnetz beziehen. Ab einer Anlagengröße von 7 kWp wird übrigens ein intelligentes Messsystem (iMSys) verbaut, das nicht mehr vor Ort abgelesen werden muss.
Den Jahresverbrauch ermitteln
Achtung: Der Stromverbrauch, den Sie am Stromzähler ablesen können, entspricht nicht dem Jahresverbrauch. Der Stromzähler wird nämlich nicht zurückgesetzt. Um den Jahresverbrauch herauszufinden, müssen Sie den aktuellen Zählerstand ablesen und mit dem vom letzten Jahr vergleichen.
Sie können den Zählerstand ganz einfach online über das Kundenportal der Stadtwerke Lauterbach GmbH übermitteln!
Sie haben
Schauen Sie in unsere nachstehenden FAQ
Strom
Natur-Strom
Unsere Ökostromtarife richten sich an alle, die aktiven Klimaschutz betreiben wollen.
Hauptursache für die globale Klimaerwärmung ist die durch Menschenhand durchgeführte Verbrennung fossiler Energieträger, wie Erdöl, Erdgas, Braun- und Steinkohle in Kraftwerken zur Energieerzeugung.
Im Gegensatz zu diesen konventionellen Energieträgern entstehen durch erneuerbare Energien wie Wind und Wasser weder CO₂-Emissionen noch atomarer Abfall. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist daher ein zentraler Beitrag zum Klimaschutz. Unsere Ökostromprodukte bestehen zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Daher können Sie mit unseren Ökotarifen Ihren ökologischen Fußabdruck verringern und damit aktiv helfen, die Konzentration von Treibhausgasen in unserer Atmosphäre verringern.
Unsere Ökostromtarife sind zu 100 % aus erneuerbaren Energien und verursachen weder klimaschädliche CO2-Emissionen noch atomaren Abfall. Einzelheiten zu unseren Ökostromtarifen finden Sie hier.
Prüfkriterien des KlimaINVEST Ökostrom:
- Der Strom stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energien und ist auf eindeutig identifizierbare erneuerbare Energiequellen zurückzuführen.
- Die Erzeugungsanlagen erfüllen moderne Umweltstandards (z.B. Nutzung moderner Fischtreppen) und sind damit besonders nachhaltig und ökologisch vorbildlich.
- Die Anlagenbetreiber sind nicht mit der Kernenergiewirtschaft gesellschaftsrechtlich verbunden.
- Weiterhin erfüllt unser Ökostrom die Anforderungen der EU Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Eine Doppelvermarktung ist durch die Registerentwertung ausgeschlossen.
- Ebenso werden keine RECS Zertifikate genutzt.
Woher stammt unser Ökostrom:
Unser Ökostrom wird aus Wasserkraftanlagen in Norwegen gewonnen. Wasserkraft ist eine der saubersten Energieformen, die es gibt. Wasserkraft ist natürlich und in unseren Breitengraden immer verfügbar. Die Alpen oder Norwegen z. B. sind von Seen und Flüssen durchzogen. Häufig kann man hier die natürliche Fließgeschwindigkeit eines Flusses nutzen, um Ökostrom aus Wasserkraft zu erzeugen. Die Anlagen entsprechen modernen Umweltstandards und wurden mit großer Rücksicht auf Natur und Umwelt errichtet. Im Gegensatz zu konventionellen Energieträgern wie Kohle- und Atomstrom entstehen durch erneuerbare Energien wie Wind und Wasser weder CO₂-Emissionen noch atomarer Abfall.
Hier erfahren Sie mehr über die Herkunft Ihres Ökostromes:
Stromkennzeichnung 2023
Gesamtstromlieferung
der Stadtwerke Lauterbach GmbH
- CO2-Emissionen: 621 g/kWh
- Radioaktiver Abfall: 0,0001 g/kWh
Ökostrom
- CO2-Emissionen: 0 g/kWh
- Radioaktiver Abfall: 0,0 g/kWh
Tarife: Vulkan-Strom, Vulkan-Strom Online, Lauter-Natur-Strom
Steuern & Abgaben
Die Strompreise sind in den letzten Jahren regelmäßig Gegenstand von Diskussionen. Dabei scheint der Preis nur eine Richtung zu kennen – nach oben. Tatsächlich besteht der Strompreis aus verschiedenen Teilen, die nur bedingt von uns beeinflusst werden können.
Zu den beeinflussbaren Größen gehört die Erzeugung und der Vertrieb. Hierzu zählen unter anderem auch Service und Dienstleistungen, wie der unseres Kundenzentrums in Lauterbach, Hinter dem Spittel 15.
Ein zweiter Preisbestandteil sind die Netzentgelte bzw. Durchleitungsgebühren. Diese sind reguliert und damit nicht von uns beeinflussbar. Die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind.
Der größte Teil der Stromkosten wird aber durch die vielen Steuern und Abgaben verursacht. Diese machen derzeit rund 43 % des Strompreises aus. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der gesetzlichen Abgaben in den letzten Jahren. Durch eine optimierte und vorausschauende Beschaffungsstrategie konnten wir der Entwicklung bei den Steuern und Abgaben entgegenwirken.
* Angegeben ist die Umlage für nicht privilegierten Letztverbrauch.
** Bei der Konzessionsabgabe gibt es andere Abgabensätze für Schwachlasttarife und Sondervertragskunden. Angegeben ist die Abgabe für Tarifkunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Lauterbach GmbH.
*** Bis 2018 Offshore-Haftungsumlage
EEG Veröffentlichungen
Gemäß dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2014) sind Energieversorgungsunternehmen nach § 77 Abs. 1 Satz 1 EEG verpflichtet, die nach § 74 an die Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Angaben im Internet zu veröffentlichen.