Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen und technische Anschlussbedingungen
Technische Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1 EnWG
Die Stadtwerke Lauterbach GmbH legt keine über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1EnWG fest.
Bei der TAR des VDE handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und die VDE-AR-N 4110.
Technische Anschlussbedingungen (TAB) i.S.d. § 20 Satz 1 NAV
Als Technische Anschlussbedingungen werden im Allgemeinen die technische Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 des VDE und, soweit relevant, die technische Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 des VDE in ihrer jeweils gültigen Fassung angewendet. Konkretisiert werden die Technischen Anschlussbedingungen durch den Bundesmusterwortlaut des BDEW “Technische Anschlussbedingungen TAB 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz / Stand September 2023”.
Mittelspannung
Für Netzanschlüsse oder Erweiterungen vorhandener Netzanschlüsse im Bereich der Mittelspannung sind nachfolgende Formulare entsprechend VDE-AR-N 4110 zu verwenden:
Erzeugungsanlagen & Speicher
Vor der Planung bzw. dem Bau einer Erzeugungsanlage, wie z. B. einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk oder eines Speichers, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme und Beratung durch einen qualifizierten Fachhandel und/oder einem Elektroplaner.
Um einen reibungslosen Ablauf für den Bau Ihrer Erzeugungsanlage zu gewährleisten, beachten Sie bitte unsere folgenden Hinweise:
Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen und Speichern sind im Allgemeinen, unter Beachtung der TAB sowie VDE-AR-N 4100, folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei der Stadtwerke Lauterbach GmbH einzureichen:
- Anmeldung an das Niederspannungsnetz.pdf
- Vordruck E.1 – Antragstellung Erzeugungsanlagen.pdf
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher hervorgehen.
- Für Erzeugungsanlagen: Für jede zugehörige Erzeugungseinheit ein Datenblatt mit den technischen Daten Vordruck E.2 – Datenblatt Erzeugungsanlagen.pdf
- Für Speicher: Datenblatt mit den technischen Daten Vordruck B.2 – Datenblatt für Speicher.pdf
- Für jede Erzeugungseinheit und jeden Speicher das Deckblatt des Einheitenzertifikats siehe Vordruck E.4 – Einheitenzertifikat.pdf
- und – bei Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A – den Auszug “Netzrückwirkungen” aus dem Prüfbericht (siehe E.5 – Prüfbericht.pdf). Der Netzbetreiber darf den vollständigen Prüfbericht zum Einheitenzertifikat einfordern.
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen nach Abschnitt 6 VDE-AR-N 4105 und das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (siehe Vordruck E.6 – Zertifikat NA-Schutz.pdf). Den zugehörigen Prüfbericht ( siehe E.7 – Auszug Prüfbericht.pdf) darf der Netzbetreiber einfordern.
- Soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich: Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E-Überwachung, 70-%-Begrenzung nach Abschnitt 5.7.4.2 VDE-AR-N 4105, Symmetrieeinrichtung nach Abschnitt 5.5 VDE-AR-4100).
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen und/oder Speicher) an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (z.B. Wechselrichter, Anzahl und Typ PV-Module, …) inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Abschnitt B.11 VDE-AR-N 4105.
- Die Inbetriebsetzung ist mittels E.8 – Inbetriebsetzung.pdf zu melden.
Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen und Speichern ab einer maximalen Wirkleistung von jeweils PAmax >=135 kW sind, unter Beachtung der VDE-AR-N 4110, folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei der Stadtwerke Lauterbach GmbH einzureichen:
- Vordruck: E.1 – Antrag Netzanschluss MS.pdf
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen es Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher hervorgehen.
- Vordruck: E.8 – Datenblatt Erzeugungsanlage MS.pdf
- Einheitenzertifikat, siehe E.13 – Einheitenzertifikat MS.pdf
- Komponentenzertifikat, siehe E.14 – Komponentenzertifikat MS.pdf
Speziell für die Errichtung von steckerfertigen PV-Anlagen nutzen Sie bitte folgende Unterlagen:
FAQ zu Balkon-PV-Anlagen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen FAQ lediglich um rechtlich unverbindliche Hinweise handelt. Eine Rechtsberatung erfolgt damit nicht. Dementsprechend übernehmen wir für die hier getroffenen Aussagen keinerlei Haftung. Sollten Sie eine Rechtsberatung im Einzelfall wünschen, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsvertretung Ihres Vertrauens.
Stand der FAQ: 13.06.2023.
1. Allgemeines zu Balkon-PV-Anlagen
2. Errichtung von Balkon-PV-Anlagen
3. Netzanschluss von Balkon-PV-Anlagen
4. Finanzielle Förderung nach dem EEG von Strom aus Balkon-PV-Anlagen
5. Registrierungs- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Balkon-PV-Anlagen
6. Ausblick
Für Auskünfte haben wir die nachfolgend genannten Kontaktdaten bereitgestellt:
Ansprechpartner
Jan Stock
Tel.: 06641 / 9128-128
Email: jan.stock@stadtwerke-lauterbach.de
Redispatch 2.0
Information entsprechend Mitteilung Nr. 9 der BNetzA zum Redispatch 2.0
Ausschluss der Übernahme des bilanziellen Ausgleichs zum 01.06.2022
Mit Datum 03.05.2022 hatte die Stadtwerke Lauterbach GmbH dem BDEW Ihre Bereitschaft zum Start des bilanziellen Ausgleichs mit Datum 01.06.2022 gemeldet. Am 03.05.2022 gegen 17:30 Uhr wurde die Stadtwerke Lauterbach GmbH von Ihrem vorgelagerten Verteilnetzbetreiber ovag Netz GmbH darüber informiert, dass Avacon Netz GmbH und der für uns maßgebliche Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH einen Start zum 01.06.2022 Ihrerseits ausschließen.
Daraufhin hat die Stadtwerke Lauterbach GmbH Ihre obengenannte Meldung gegenüber dem BDEW zurückgezogen.
Wir schließen daher die Übernahme des bilanziellen Ausgleichs (zum 01.06.2022) zunächst aus.
Installateure
Allgemeine TAB-Hinweise für Installateure im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Lauterbach GmbH
Beratung für Baustromanschlüsse, Hausanschlüsse, SLP und RLM Messungen erhalten Sie unter der Telefonnummer 06641 / 9128-160.
Die Hinweise für die Installateure entsprechend VDE-AR-N 4100 finden Sie im nachfolgendem Dokument.
Bei Fragen / Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter folgenden Nummern zur Verfügung:
Zentrale: 06641 / 9128-0
Netzmeister: 06641 / 9128-160
- TAB 2019
- Allgemeine TAB Hinweise (Stand 04.07.2019)
- Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Formulare:
Lieferanten
Hier können Sie die Verwendung von OBIS-Kennzahlen Standard-Schaltzeiten Rundsteuerung (Stand April 2009) als PDF herunterladen:
Veröffentlichungen
Unter den folgenden Rubriken finden Sie sowohl aktuelle Veröffentlichungen als auch ältere Information in unserem Archiv. Weiterhin kommen wir hiermit auch unseren gesetzlichen Veröffentlichungspflichten im Bereich Strom nach.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Das am 02.09.2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt die Rahmenbedingungen für den Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen ab 2017 fest.
Die Stadtwerke Lauterbach GmbH nimmt in ihrem Netzgebiet die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr. Damit übernimmt die Stadtwerke Lauterbach GmbH auch den Einbau sowie den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen. Die Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen erfolgt entsprechend § 29 MsbG und beginnt für moderne Messeinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke Lauterbach GmbH ab Juli 2017. Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Homepage veröffentlicht.
Das aktuelle Preisblatt für Standard- und Zusatzleistungen im Messstellenbetrieb können Sie hier einsehen:
Weitere Information zum Thema Digitalisierung der Energiewende finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen > 3,6 kVA sind anmeldepflichtig.
Hierfür benötigen die Stadtwerke Lauterbach folgende Unterlagen:
- Anmeldung an das Niederspannungsnetz
- Vordruck B.3 – Datenblatt Ladeeinrichtungen Elektrofahrzeuge
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Ladeeinrichtung hervorgehen.
- Konformitätserklärung des Herstellers der Ladeeinrichtung
Übersteigt die Gesamtleistung aller an einer Kundenanlage angeschlossenen Ladeeinrichtungen 12 kVA, so ist die Installation zustimmungspflichtig durch die Stadtwerke Lauterbach GmbH. Des Weiteren ist insbesondere noch das Kapitel 10.6 der VDE-AR-N 4100 zu beachten.
Nach der Inbetriebsetzung der Ladeeinrichtung ist dies mittels Fertigmeldung anzuzeigen.