Anmeldeverfahren Erzeugungsanlagen und
Speichern
Vor der Planung bzw. dem Bau einer Erzeugungsanlage, wie z. B. einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk oder eines Speichers, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme und Beratung durch einen qualifizierten Fachhandel und/oder einem Elektroplaner.
Um einen reibungslosen Ablauf für den Bau Ihrer Erzeugungsanlage zu gewährleisten, beachten Sie bitte unsere folgenden Hinweise:
Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen und Speichern sind im Allgemeinen, unter Beachtung der TAB sowie VDE-AR-N 4100, folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei der Stadtwerke Lauterbach GmbH einzureichen:
- Anmeldung an das Niederspannungsnetz
- Vordruck E.1 - Antragstellung Erzeugungsanlagen
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher hervorgehen.
- Für Erzeugungsanlagen: Für jede zugehörige Erzeugungseinheit ein Datenblatt mit den technischen Daten Vordruck E.2 - Datenblatt Erzeugungsanlagen
- Für Speicher: Datenblatt mit den technischen Daten Vordruck B.2 - Datenblatt für Speicher
- Für jede Erzeugungseinheit und jeden Speicher das Deckblatt des Einheitenzertifikats siehe Vordruck E.4 - Einheitenzertifikat
- und - bei Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A - den Auszug "Netzrückwirkungen" aus dem Prüfbericht (siehe E.5 - Prüfbericht). Der Netzbetreiber darf den vollständigen Prüfbericht zum Einheitenzertifikat einfordern.
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen nach Abschnitt 6 VDE-AR-N 4105 und das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (siehe Vordruck E.6 - Zertifikat NA-Schutz). Den zugehörigen Prüfbericht ( siehe E.7 - Auszug Prüfbericht) darf der Netzbetreiber einfordern.
- Soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich: Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E-Überwachung, 70-%-Begrenzung nach Abschnitt 5.7.4.2 VDE-AR-N 4105, Symmetrieeinrichtung nach Abschnitt 5.5 VDE-AR-4100).
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen und/oder Speicher) an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (z.B. Wechselrichter, Anzahl und Typ PV-Module, ...) inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Abschnitt B.11 VDE-AR-N 4105.
Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen und Speichern ab einer maximalen Wirkleistung von jeweils PAmax >=135 kW sind, unter Beachtung der VDE-AR-N 4110, folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei der Stadtwerke Lauterbach GmbH einzureichen:
Speziell für die Errichtung von steckerfertigen PV-Anlagen ist folgendes zu beachten:
- Die Errichtung muss durch einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb unter Einhaltung der einschlägigen Normen, insbesondere DIN VDE V 0100-551-1 und VDE-AR-N 4105, erfolgen.
- Es muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein oder installiert werden. Ist die Stadtwerke Lauterbach GmbH nicht der Messstellenbetreiber, wird der Zählertausch vor der Inbetriebsetzung beim zuständigen Messstellenbetreiber beauftragt.
- Auf die EEG Vergütung wird verzichtet.
- Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
- Die Anlage ist bei der Stadtwerke Lauterbach GmbH anzumelden. Hierbei sind folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Installation einzureichen:
- Vordruck E.1 - Antragstellung Erzeugungsanlagen
- Vordruck E.2a - Datenblatt Steckerfertige PV-Anlage
- Herstellerdatenblatt der PV-Module
- Einheitenzertifikat des Wechselrichters
- Zertifikat für den NA-Schutz
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der
Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgeht.
- Wird eine steckerfertige Erzeugungsanlage über eine vorhandene, spezielle Energiesteckdose
angeschlossen und ist ein Zweirichtungszähler auf dem zentralen Zählerplatz vorhanden, dürfen im
Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 die Unterschrift des Anlagenerrichters und die Angaben zum Anlagen-
errichter entfallen. Ein Lageplan ist in diesem Fall nicht notwendig. Dies gilt nur bis zu einem SAmax
<= 600 VA je Anschlussnutzeranlage.
Der VDE/FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen unter https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose veröffentlicht.
Für Auskünfte haben wir die nachfolgend genannten Kontaktdaten bereitgestellt.
Netzmeister |
Thomas Buchenau |
Tel: 06641 - 9128 - 160 |
thomas.buchenau@stadtwerke-lauterbach.de |